Bestattungsarten
Die Wahl einer Bestattungs- und Grabart sollte wohl überlegt sein. Von Grund auf werden ausschließlich die beiden Bestattungsarten Erd- und Feuerbestattung (Kremation) durchgeführt. Die See- und Baumbestattung setzen eine Feuerbestattung voraus.
Über die einzelnen Bestattungs- und Grabarten finden Sie hier einen Überblick. Wir beraten Sie dazu gerne eingehend, auch was die Grabpflege betrifft und helfen Ihnen dabei, eine angemessene Entscheidung zu treffen.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart. Der Leichnam wird im Sarg an die Erde übergeben, das Grab erinnert durch einen Grabstein oder eine Grabplatte mit Geburts- und Sterbedatum an den Verstorbenen. Die Grabstelle wird meistens dort ausgesucht und erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Die Ruhezeit für Erdgräber ist in der Regel länger festgelegt als bei Urnengräbern.
Wahlgrab (für Erd- und Feuerbestattung)
Die Wahlgrabstätte für Särge sowie für Urnen ist als einzelnes Grab oder als Familiengrabstätte zu erwerben. Der Platz kann schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. Die Gestaltung einer Wahlgrabstätte liegt individuell in der Hand der Hinterbliebenen. Meistens liegt das Nutzungsrecht für ein solches Grab innerhalb eines Zeitraums von 20 bis 30 Jahren, wobei die Ruhefrist verlängert werden kann. Auch ein Urnengrab kann als Wahlgrab erworben werden.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist eine historische Bestattungsart, die es schon vor dem Einzug des Christentums gegeben hat. Sie ist in Deutschland wieder aufgeblüht, wie das 1887 eröffnete Krematorium in Gotha beweist. Unser Unternehmen lässt Einäscherungen im Krematorium in Suhl und in Schmalkalden durchführen und hat damit sehr zuverlässige und erfahrene Partner.
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg dem Feuer übergeben. Die Trauerfeier wird meistens erst nach der Einäscherung mit der Urne des Verstorbenen durchgeführt.
Es kann auf Ihren Wunsch auch eine Sargfeier durchgeführt werden, wobei die Einäscherung erst nach der Feier erfolgt und eine Wartezeit bis zur Beisetzung der Urne, in der Regel eine Woche, erforderlich macht. Die Ruhezeit eines Urnengrabes beträgt zwischen 15 und 30 Jahren. Eine Feuerbestattung ermöglicht einige zeitgemäße Bestattungs- und Grabarten, über die wir Sie gerne informieren.
Urnenwahlgrab
Das Urnenwahlgrab ist als einzelne Grabstätte, aber auch als Familiengrab nutzbar und kann in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Die Größe der Grabstätte kann nach Anzahl der beizusetzenden Urnen gewählt werden. Die Gestaltung des Grabes liegt in der Hand der Hinterbliebenen: Grabstein, Blumenanlage, Steinbeet können individuell ausgesucht werden, wobei die Satzung des jeweiligen Friedhofes zu beachten ist. Für die Pflege des Grabes sind die Hinterbliebenen zuständig, jedoch kann damit auch ein Gärtner beauftragt werden. Das Nutzungsrecht für ein solches Grab beträgt 20-25 Jahre, wobei die Ruhefrist verlängert werden kann.
Urnenreihengrab
Der Platz für ein Urnenreihengrab kann nicht frei ausgesucht werden, sondern wird vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt. Nur jeweils ein Verstorbener darf dort beigesetzt werden, eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich.
Anonyme Bestattung (für Feuerbestattungen)
Die Beisetzung in der Urne findet auf einer Wiese innerhalb des Friedhofs statt. Kein Grabstein, keine Steinplatte oder ähnliches markiert die Stelle des Grabes, weder der Name des Verstorbenen noch seine Daten werden genannt. Der exakte Ort des Grabes ist allein der Friedhofsverwaltung bekannt. Wie bei jeder anderen Bestattungsart auch können Hinterbliebene bei einer anonymen Bestattung eine individuell gestaltete Trauerfeier abhalten.
Seebestattungen (für Feuerbestattungen)
Eine Seebestattung ist heutzutage für jedermann möglich. Sie werden von spezialisierten Redereien durchgeführt. In der Nord- oder Ostsee wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben. Damit der Ort der Beisetzung nachvollziehbar bleibt, werden die nautischen Daten des Beisetzungsortes auf einer Landkarte festgehalten. Die Hinterbliebenen können an Bord eine Trauerfeier abhalten und der Beisetzung beiwohnen.
Diamantbestattung (für Feuerbestattungen)
Bei einer Diamantbestattung bleibt ein ganz persönliches Andenken an den Verstorbenen: ein einzigartiger Diamant, hergestellt aus einem Teil der Asche des Verstorbenen. Diese Bestattungsform ist in Deutschland nicht zulässig.
Die Baumbestattung (für Feuerbestattungen)
Der Baum ist ein Symbol des Lebens – erblühen und welken liegen innerhalb seines Kreislaufs. Immer mehr Menschen wählen daher eine Baumbestattung. Dabei wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits hoch gewachsener Baum. Eine Gedenktafel kann niedergelegt oder angebracht werden. Eine Baumgrabstätte kann in einem Friedwald oder Ruheforst erworben werden. In unserer Region bietet der Ruhewald “Am Heiligenberg” Wallbach bei Meiningen Baumgrabstätten, die man bereits zu Lebzeiten selbst aussuchen kann.
Zu jeder der genannten Bestattungsformen beraten wir Sie gerne eingehender im persönlichen Gespräch.