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Erbrecht

So kompliziert ist es gar nicht, das deutsche Erbrecht. Man muss sich nur ein wenig einlesen. Als erste elementare Information wollen wir Ihnen hier einen kurzen Überblick geben. Das Erbrecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches und regelt die gesetzliche Erbfolge folgendermaßen:

 

Hierbei sind Erben erster Ordnung
Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

 

Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

 

Erben dritter Ordnung
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

 

In Deutschland setzt das Erbrecht in erster Linie die Kinder als Erben ein. Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

 

Abgesehen vom gesetzlichen Pflichtteil, den gegebenenfalls Kinder und Ehepartner erhalten, kann das Erbe auf der Grundlage eines Testaments verteilt werden. Der Pflichtteil, der ein reiner Geldanspruch ist, beträgt die Hälfte der gesetzlichen Ansprüche und muss von demjenigen Erben, der durch das Testament bestimmt wird, in bar ausbezahlt werden.

Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich bitte bei einem Notar oder Juristen. Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Für die Erbenermittlung und Nachlassregelung stehen auch wir Ihnen zur Verfügung, sofern wir vom Nachlassgericht mit dieser Aufgabe betraut werden.

 

Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder an einen Juristen.